Alle kirchlichen Verheiratungen wurden in den Kirchenbüchern festgehalten.
Genau berichtet wird über die 2malige Verkündigung des "Aufgeboths" im Sonntagsgottesdienst von der Kanzel und über das Vorliegen des amtliche "Trauscheins" vom Oberamt Rastatt.
Ab 1869/70 wurden die amtlichen Standesbücher bei den Gemendeverwaltungen geführt.