Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands in Kraft.
Ab dem 21. Juni 1948 war dort die Deutsche Mark (D-Mark, DM) alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel und löste die alte inflationäre Reichsmark-Währung (RM) ab. Jeder Bürger konnte im Verhältnis 1:1 zunächst 40 Reichsmark gegen 40 Deutsche Mark eintauschen.